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Digitales Zentralbankgeld ist von einer Zentralbank ausgegebenes Geld in rein elektronischer Form. Anders als Bargeld läuft es über Konten und ließe sich technisch an Bedingungen knüpfen.

Siehe auch:
Bargeld , Zentralbank , Fiatgeld , Datensparsamkeit

Digitales Zentralbankgeld (CBDC, englisch central bank digital currency) ist gesetzliches Zahlungsmittel in rein elektronischer Form, direkt von einer Zentralbank ausgegeben. Es ist eine Forderung gegen die Zentralbank, nicht gegen eine Geschäftsbank wie beim Girokonto, und hat einen Emittenten. Genau das unterscheidet es von Bitcoin und anderen dezentralen Kryptowährungen. Die Bahamas führten 2020 mit dem Sand Dollar eine landesweite digitale Währung ein, China testet den E-Yuan in großangelegten Pilotprogrammen, und die Europäische Zentralbank prüft seit 2021 einen digitalen Euro.

Befürworter nennen Effizienz und Widerstandsfähigkeit des Zahlungsverkehrs, günstigere grenzüberschreitende Überweisungen, die Teilhabe von Menschen ohne Bankkonto und die Währungshoheit des Staates gegenüber privaten Stablecoins. Technisch aber lässt sich CBDC programmieren: Guthaben können Verfallsdaten tragen, auf bestimmte Verwendungszwecke beschränkt, verzinst oder gedeckelt werden.

Darin liegt der Kern der freiheitlichen Frage. Bargeld zahlt man anonym und ohne Infrastruktur; CBDC läuft über Konten und ist für den Emittenten nachvollziehbar. Wer Zahlungen an Bedingungen knüpfen kann, kann Menschen auch von Zahlungen ausschließen. Hinzu kommt, dass Einlagen abwandern könnten, wenn Bürger Konten direkt bei der Zentralbank führen dürfen.

Achten Sie deshalb darauf, ob Bargeld als Alternative erhalten bleibt, welche Obergrenzen und Programmierungen der Gesetzgeber zulässt und ob es echte Anonymität gibt, etwa bei Offline-Zahlungen kleiner Beträge.

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