Grundsatz, dass niemand gegen eine andere Person oder deren Eigentum Gewalt beginnen darf. Ausgangspunkt vieler libertärer Ethiken.
Siehe auch:
Libertarismus , Anarchokapitalismus , Eigentumsrechte , Minarchismus
Das Nichtaggressionsprinzip besagt, dass niemand als Erster Gewalt gegen die Person oder das rechtmäßige Eigentum eines anderen ausüben darf. Gewalt ist hier weit gefasst: körperliche Übergriffe, Drohung, Betrug und Diebstahl zählen ebenso dazu wie die Beschädigung fremder Sachen. Erlaubt bleibt die Verteidigung gegen einen Angriff, wobei die Reaktion verhältnismäßig sein muss. Als „Nichtaggressionsaxiom“ wurde der Gedanke vor allem durch Murray Rothbard bekannt, der ihn 1973 in „For a New Liberty“ und 1982 in „The Ethics of Liberty“ ausformulierte. Er steht in der Tradition naturrechtlicher Argumentation, wie sie sich bei John Locke findet.
Für die Freiheit des Einzelnen hat der Grundsatz eine klare Funktion: Er verschiebt die Beweislast. Nicht der Einzelne muss begründen, warum er etwas tun darf, sondern wer ihn daran hindern will. Damit wird Zwang zur Ausnahme, die der Rechtfertigung bedarf. Aus dem Prinzip folgt allerdings noch keine vollständige Ordnung, denn es sagt nichts darüber, wie Eigentum erworben und übertragen wird. Erst zusammen mit einer Eigentumstheorie wird es politisch scharf.
Genau hier setzt die Kritik an. Wer staatliche Umverteilung befürwortet, hält dem entgegen, dass fehlende Hilfe in Notlagen ebenfalls Schaden zufügt und eine Gesellschaft ohne positive Pflichten nicht zusammenhält. Anhänger eines Minimalstaats bezweifeln, dass sich Recht und Sicherheit ohne staatliches Gewaltmonopol dauerhaft sichern lassen; sie sehen im Prinzip ein richtiges Ziel, aber eine unzureichende Institutionenlehre. Andere Kritiker weisen darauf hin, dass der Begriff der Aggression von der Definition von Eigentum abhängt und damit nicht so neutral ist, wie er klingt.
