Prinzip, nach dem Aufgaben möglichst von der kleinsten Einheit erledigt werden – vom Einzelnen, der Familie, der Gemeinde – und der Staat nur einspringt, wo diese überfordert sind.
Siehe auch:
Etatismus
Subsidiarität stammt vom lateinischen subsidium (Hilfe, Reserve) und bezeichnet eine Ordnungsregel: Entscheidungen und Aufgaben sollen so nah wie möglich bei den Betroffenen verbleiben. Übergeordnete Ebenen, Staat, Bundesebene, supranationale Organisationen, greifen nur ein, wenn die niedrigere Einheit eine Aufgabe tatsächlich nicht bewältigen kann. Das Prinzip findet sich in der katholischen Soziallehre des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, wurde aber auch von liberalen und föderalistischen Denkern aufgegriffen. In der Europäischen Union ist es seit dem Vertrag von Maastricht formell verankert, wenngleich Kritiker bezweifeln, dass es dort konsequent angewendet wird.
Für die individuelle Freiheit hat Subsidiarität einen unmittelbaren Wert: Je kleiner die entscheidende Einheit, desto leichter können Betroffene mitreden, abwandern oder Alternativen wählen. Lokale Lösungen sind näher an konkreten Bedürfnissen und lassen Vielfalt zu, anstatt eine Einheitslösung für alle durchzusetzen. Aus freiheitlicher Sicht beginnt die Kette konsequenterweise beim Einzelnen selbst: Was jemand eigenverantwortlich regeln kann, geht niemand anderen etwas an.
Befürworter eines starken Zentralstaats wenden ein, dass viele Probleme, Umwelt, soziale Ungleichheit, Marktmacht großer Konzerne, lokale Kapazitäten strukturell überfordern und koordiniertes Handeln auf höherer Ebene erfordern. Sie sehen im Subsidiaritätsprinzip die Gefahr, dass es als Vorwand dient, notwendige Solidarleistungen zu verweigern.
In der Praxis hängt viel davon ab, wer entscheidet, wann eine untere Ebene „überfordert“ ist. Diese Einschätzung liegt meist bei der übergeordneten Stelle selbst, was den Zentralisierungsdruck strukturell begünstigt. Wer Subsidiarität ernst nimmt, muss daher auch institutionelle Hürden gegen schleichende Kompetenzverlagerung nach oben einfordern.
