Zusammenfassung
Deutsche Städte nehmen Jahr für Jahr Milliardenbeträge über Bußgelder, Verwarnungsgelder und Parkgebühren ein. Offiziell dienen diese Instrumente der Verkehrssicherheit und der Ordnung des knappen Parkraums. Tatsächlich aber zeigt sowohl die empirische Forschung als auch die Anreizstruktur der kommunalen Haushalte, dass hier eine verdeckte Steuer erhoben wird: eine Abgabe, die nicht als Steuer beschlossen, nicht als Steuer debattiert und nicht als Steuer gerechtfertigt werden muss, weil sie sich hinter dem moralischen Schutzschild des Regelverstoßes verbirgt. Wer zahlt, gilt als selbst schuld, und wer selbst schuld ist, dem gebührt kein Mitleid und schon gar keine politische Vertretung. Genau diese Konstruktion macht die heimliche Besteuerung so bequem, und genau deshalb verdient sie eine nüchterne Analyse.
Eine Steuer, die nicht so heißen darf
Frédéric Bastiat hat in seinem berühmten Essay über das Sichtbare und das Unsichtbare gezeigt, dass die eigentliche Kunst der politischen Ökonomie darin besteht, die verborgenen Wirkungen einer Maßnahme zu erkennen, nicht nur die vordergründigen.1 Auf die kommunale Abgabenpolitik angewandt bedeutet das: Sichtbar ist der Blitzer an der Ausfallstraße, sichtbar ist der Parkautomat vor der Haustür, sichtbar ist die offizielle Begründung von Sicherheit und Anwohnerschutz. Unsichtbar bleibt die fiskalische Funktion, die diese Apparate in Wahrheit erfüllen: Sie sind Einnahmequellen, die in den allgemeinen Haushalt fließen und dort Löcher stopfen, die durch gewöhnliche Steuererhöhungen politisch teurer zu stopfen wären.
Der begriffliche Trick liegt in der Etikettierung. Eine Steuer ist definitionsgemäß eine Abgabe ohne Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung, erhoben zur allgemeinen Finanzierung des Staatswesens. Ein Bußgeld hingegen soll eine Sanktion sein, eine Gebühr soll eine Leistung entgelten. Sobald jedoch die Einnahmen aus Sanktionen und Gebühren fest in die Haushaltsplanung eingepreist werden, sobald Kommunen mit diesen Einnahmen kalkulieren, Personal finanzieren und Defizite ausgleichen, verwandelt sich die Sanktion funktional in eine Steuer. Der Deutsche Anwaltverein hat in seiner Umfrage unter den 150 größten Städten festgestellt, dass sämtliche antwortenden Kommunen ihre Blitzereinnahmen vollständig dem allgemeinen städtischen Haushalt zuführen, nicht etwa zweckgebunden der Verkehrssicherheit.2 Wer eine Sicherheitsmaßnahme betreibt, deren Erträge im allgemeinen Etat verschwinden, betreibt in Wahrheit Finanzpolitik mit anderen Mitteln.
Die Dimension des Phänomens
Die Größenordnungen sind alles andere als marginal. Berlin nahm im Jahr 2024 rund 112 Millionen Euro an Buß- und Verwarnungsgeldern aus dem Verkehrsbereich ein, Hamburg gut 82 Millionen, Köln etwa 44 Millionen.3 Die deutschen Landeshauptstädte zusammen erzielten allein aus Parkgebühren, Bußgeldern für Falschparken und Anwohnerparkausweisen rund 355 Millionen Euro in einem einzigen Jahr.4 Bundesweit dürften Kommunen jährlich mehrere Milliarden Euro aus der Kombination von Parkraumbewirtschaftung und Verkehrsüberwachung einnehmen.
Besonders aufschlussreich ist die Entwicklung nach der Verschärfung des Bußgeldkatalogs im November 2021: Die Blitzereinnahmen der befragten Städte haben sich binnen eines Jahres im Mittel mehr als verdoppelt, von rund 58 auf rund 135 Millionen Euro, und die Zahl der sogenannten Blitzermillionäre stieg von 17 auf 26 Städte.2 Man beachte die Logik: Wäre das Ziel die Verkehrssicherheit, müsste eine erfolgreiche Sanktionspolitik langfristig zu sinkenden Einnahmen führen, weil die Verstöße abnehmen. Steigende und fest eingeplante Einnahmen verraten hingegen, dass der Verstoß nicht verhindert, sondern bewirtschaftet wird. Der Raser ist aus fiskalischer Sicht kein Problem, sondern ein Kunde.
Public Choice: Warum die Kommune blitzt
Dass es sich hierbei nicht um eine polemische Unterstellung handelt, sondern um ein empirisch gut belegtes Muster, zeigt die ökonomische Forschung. Die Public-Choice-Schule um James Buchanan und Gordon Tullock hat gelehrt, Politiker und Verwaltungen nicht als selbstlose Sachwalter des Gemeinwohls zu modellieren, sondern als Akteure mit eigenen Interessen, die auf Anreize reagieren wie jeder andere Mensch auch.5 William Niskanen hat ergänzt, dass Bürokratien systematisch zur Budgetmaximierung neigen.6
Für die Verkehrsüberwachung ist dieser Zusammenhang mittlerweile präzise nachgewiesen. Michael Makowsky und Thomas Stratmann zeigten anhand von Daten aus Massachusetts, dass die Wahrscheinlichkeit, bei einer Verkehrskontrolle tatsächlich einen Strafzettel zu erhalten, signifikant steigt, wenn die betreffende Gemeinde unter fiskalischem Druck steht, etwa nach einer gescheiterten Abstimmung über Steuererhöhungen; besonders häufig trifft es dabei Auswärtige, die bei den nächsten Kommunalwahlen nicht mitstimmen.7 Thomas Garrett und Gary Wagner wiesen für Countys in North Carolina nach, dass die Zahl der ausgestellten Strafzettel signifikant zunimmt, wenn die kommunalen Einnahmen im Vorjahr eingebrochen sind.8 Die Verkehrssicherheit ändert sich mit der Haushaltslage nicht; das Sanktionsverhalten sehr wohl. Damit ist der Beweis erbracht, dass die Sanktionsintensität nicht der Gefahrenlage folgt, sondern dem Finanzbedarf, und genau das ist die Definition einer Steuer.
Die moralische Tarnung
Warum funktioniert diese verdeckte Besteuerung politisch so reibungslos? Weil sie mit einer moralischen Immunisierung ausgestattet ist, gegen die sich kein Betroffener wehren kann, ohne sich selbst ins Unrecht zu setzen. «Wer zu schnell fährt, hat halt Pech gehabt», heißt es, oder: «Wer nicht geblitzt werden will, soll sich eben an die Regeln halten.» Beim Parken lautet die Formel: «Wir brauchen den Parkraum für die Anwohner», oder allgemeiner: «Öffentlicher Raum ist ein knappes Gut.»
Diese Sätze sind rhetorisch brillant, weil sie die Debatte über die Abgabe in eine Debatte über den Abgabepflichtigen verwandeln. Wer die Höhe, die Verteilung oder den Zweck der Einnahmen hinterfragt, wird nicht widerlegt, sondern moralisch disqualifiziert: Er verteidige ja Raser und Falschparker. So entsteht eine Steuerkategorie, die keine Lobby haben kann, denn ihre Zahler sind per Definition Regelbrecher, und für Regelbrecher ergreift niemand öffentlich Partei. Es ist dieselbe Denkfigur, die wir in anderem Zusammenhang von der Tabak- und Alkoholsteuer kennen: Die Abgabe adressiert eine Minderheit, deren Verhalten gesellschaftlich missbilligt wird, und kann deshalb nahezu widerstandsfrei erhöht werden. Der Unterschied liegt allein in der Verpackung, nicht in der Funktion.
Dabei verrät die konkrete Ausgestaltung, dass die Sicherheitsrhetorik vorgeschoben ist. Wäre Prävention das Ziel, würden Blitzer maximal sichtbar aufgestellt, angekündigt und mit deutlicher Beschilderung versehen, denn der sichtbare Blitzer senkt die Geschwindigkeit, der versteckte kassiert nur. Stattdessen finden sich Messanlagen bevorzugt an Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen und abrupten Tempowechseln, also dort, wo der Ertrag maximiert wird, nicht notwendig dort, wo Unfälle geschehen. Und wäre beim Parken die Ordnung des knappen Raums das Ziel, müssten die Einnahmen in die Schaffung von Parkraum oder in Verkehrsinfrastruktur fließen; tatsächlich verschwinden sie im allgemeinen Haushalt, während das Parkraumangebot vielerorts planmäßig verknappt wird, was die Zahlungsbereitschaft und damit die Einnahmen weiter erhöht. Der Staat schafft die Knappheit, die er anschließend bewirtschaftet.
Das stärkste Gegenargument
Die Redlichkeit gebietet, das beste Argument der Gegenseite ernst zu nehmen, und es ist tatsächlich gewichtig. Es lautet: Knapper Parkraum und überhöhte Geschwindigkeit erzeugen reale Kosten für Dritte. Wer in einer dicht bebauten Innenstadt parkt, nimmt zwölf Quadratmeter öffentlichen Raums in Anspruch, die anderen nicht mehr zur Verfügung stehen; ein Preis von null führt zu Suchverkehr, Dauerparkern und chronischer Übernutzung, also zur klassischen Tragödie der Allmende. Gerade der Marktwirtschaftler müsste anerkennen, dass knappe Güter einen Preis haben sollen. Und wer mit sechzig Stundenkilometern an einer Grundschule vorbeifährt, externalisiert ein Risiko auf Kinder, die sich nicht vertraglich dagegen absichern können. Eine Sanktion, die diese externen Kosten internalisiert, wäre demnach keine Steuer, sondern eine im Sinne der ökonomischen Theorie wohlbegründete Korrektur. So gesehen wären Parkgebühren schlicht Marktpreise und Bußgelder schlicht Haftungsersatz.
Warum das Argument dennoch nicht trägt
Das Argument ist in seiner abstrakten Form korrekt, und ein Libertarier bestreitet weder die Legitimität von Preisen für knappe Güter noch die Notwendigkeit, Gefährdungen Dritter zu sanktionieren. Es scheitert jedoch an drei Punkten der konkreten Umsetzung.
Erstens setzt ein Preis einen legitimen Eigentümer voraus, der im Wettbewerb steht. Die Kommune ist aber kein Eigentümer unter anderen, sondern ein Zwangsmonopolist, der die Flächen mit Steuergeld der Bürger errichtet hat, die er nun ein zweites Mal zur Kasse bittet, und der zugleich per Verordnung private Konkurrenz und alternative Nutzungen ausschließen kann. Ein Monopolpreis ohne Ausweichmöglichkeit ist kein Marktpreis, sondern eine Abgabe. Der Test ist einfach: Ein privater Parkhausbetreiber, der seine Preise überspannt, verliert Kunden an die Konkurrenz; eine Kommune, die den gesamten Straßenraum kontrolliert und das Angebot gleichzeitig verknappt, verliert nichts, sie gewinnt.
Zweitens folgt die Höhe der Sanktion nicht dem Schaden, sondern dem Ertrag. Würden Bußgelder externe Kosten internalisieren, müssten sie sich an der konkreten Gefährdung bemessen und die Einnahmen den tatsächlich Geschädigten oder wenigstens der Gefahrenabwehr zufließen. Tatsächlich fließt kein Cent an ein Unfallopfer, kein Cent ist zweckgebunden, und die empirische Forschung zeigt, dass die Sanktionsdichte mit der Haushaltslage schwankt, nicht mit der Gefahrenlage.7 Eine Sanktion, deren Intensität vom Finanzbedarf des Sanktionierenden abhängt, hat den Boden der Gerechtigkeit verlassen; sie ist Fiskalpolitik.
Drittens korrumpiert die Konstruktion den Rechtsstaat selbst. Wenn der Staat am Regelverstoß verdient, hat er ein institutionelles Interesse daran, dass Regeln verletzt werden, und mehr noch: ein Interesse daran, Regeln so zu gestalten, dass sie verletzt werden. Unplausibel niedrige Tempolimits, kurz getaktete Ampelphasen, unübersichtliche Parkzonenregelungen sind unter dieser Anreizstruktur keine Pannen, sondern Geschäftsmodelle. Ein Gemeinwesen, das seine Bürger als Ertragsquelle für konstruierte Verstöße betrachtet, zerstört genau jenes Vertrauen in die Regeln, auf das es sich rhetorisch beruft.
Schluss: Der Preis der Tarnung
Man kann über die richtige Höhe von Steuern streiten, und der Libertarier wird diesen Streit stets im Sinne des Bürgers führen. Aber eine Mindestbedingung jeder auch nur annähernd legitimen Abgabe ist ihre Ehrlichkeit: Sie muss als das benannt, beschlossen und verantwortet werden, was sie ist. Die heimliche Besteuerung über Blitzer und Parkautomaten verletzt genau diese Bedingung. Sie entzieht sich der demokratischen Kontrolle, weil sie nicht als Steuer erscheint; sie entzieht sich der Kritik, weil sie ihre Zahler moralisch diskreditiert; und sie entzieht sich der Mäßigung, weil ihr Ertrag mit der Strenge der Regeln wächst. Wo der Staat vom Fehlverhalten seiner Bürger lebt, wird er das Fehlverhalten nicht abschaffen wollen, sondern pflegen. Das Prinzip, um das es geht, ist deshalb nicht die Frage, ob man zu schnell fahren oder falsch parken darf. Es ist die Frage, ob der Staat seine Zwangsgewalt als verdecktes Ertragsinstrument einsetzen darf. Die Antwort der Freiheit lautet: nein, denn eine Abgabe, die sich verstecken muss, weiß, dass sie eine offene Zustimmung niemals erhielte.
Quellen
- Bastiat, Frédéric: Ce qu’on voit et ce qu’on ne voit pas, Paris 1850 (dt.: Was man sieht und was man nicht sieht).
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV): Bilanz nach einem Jahr Bußgeldkatalog: Blitzereinnahmen 2022 mehr als verdoppelt, Umfrage unter den 150 größten deutschen Städten, Berlin, 14. November 2023.
- Der Spiegel: Umfrage zu Buß- und Verwarnungsgeldern der zehn größten deutschen Städte für das Jahr 2024, April 2025.
- Welt am Sonntag: Erhebung zu den Einnahmen der deutschen Landeshauptstädte aus Parkgebühren, Falschparker-Bußgeldern und Anwohnerparkausweisen für das Jahr 2022, August 2023.
- Buchanan, James M. / Tullock, Gordon: The Calculus of Consent. Logical Foundations of Constitutional Democracy, Ann Arbor 1962.
- Niskanen, William A.: Bureaucracy and Representative Government, Chicago 1971.
- Makowsky, Michael D. / Stratmann, Thomas: Political Economy at Any Speed: What Determines Traffic Citations?, in: American Economic Review, Bd. 99, Nr. 1 (2009), S. 509 bis 527.
- Garrett, Thomas A. / Wagner, Gary A.: Red Ink in the Rearview Mirror: Local Fiscal Conditions and the Issuance of Traffic Tickets, in: The Journal of Law and Economics, Bd. 52, Nr. 1 (2009), S. 71 bis 90.
