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„Der Staat sind wir alle.“ Wirklich?

»Der Staat sind wir alle« gehört zu den wirkmächtigsten Sätzen der politischen Rhetorik, weil er auf den ersten Blick selbstverständlich klingt und erst beim genauen Hinsehen in sich zusammenfällt. Dieser Beitrag klärt, was der Staat im staatstheoretischen Sinne tatsächlich ist, nämlich kein Kollektivsubjekt, sondern ein Apparat mit dem Monopol legitimer Gewalt, und zeigt anhand des demokratischen Repräsentationsproblems, warum die Gleichsetzung von Bürger und Staat weder theoretisch noch praktisch haltbar ist. Am Beispiel der öffentlich finanzierten Verbraucherzentralen und ihres Umgangs mit traditionellen Naturprodukten wie Zistrosentee, Jiaogulan und Stevia wird zudem sichtbar, wie staatliche Präferenzen über formal unabhängige Organisationen durchgesetzt werden, ohne dass dafür jemand konkret zur Verantwortung gezogen werden kann. Der Artikel würdigt das berechtigte Anliegen hinter der Parole, bevor er erklärt, warum demokratische Legitimation allein noch keine Identität zwischen Volk und Staatsapparat begründen kann.

»Der Staat sind wir alle.« Wer diesen Satz benutzt, ist entweder naiv oder unwissend.

Der Satz fällt fast immer dann, wenn jemand den Staat kritisiert: die Steuerlast, eine neue Vorschrift, eine fragwürdige Subvention oder schlicht die Tatsache, dass eine Behörde wieder einmal entschieden hat, was Bürger zu tun oder zu lassen haben. Dann tritt zuverlässig jemand auf den Plan und erinnert daran, dass man sich doch nicht über sich selbst beschweren könne, denn schließlich seien wir alle der Staat. Wer wählen darf, so die Logik, trägt Mitverantwortung für das, was anschließend geschieht, und wer Mitverantwortung trägt, kann sich schlecht als Opfer einer fremden Macht inszenieren. Der Satz funktioniert damit nicht als Beschreibung, sondern als rhetorisches Schweigegebot, denn er soll Kritik im Keim ersticken, indem er die Unterscheidung zwischen Regierenden und Regierten auf sprachlicher Ebene auflöst, noch bevor sie inhaltlich geprüft werden kann.

Was der Staat wirklich ist

Um zu prüfen, ob diese Auflösung gerechtfertigt ist, muss man zunächst klären, wovon überhaupt die Rede ist. Die klassische staatstheoretische Definition stammt von Max Weber, der den Staat 1919 in seinem Vortrag »Politik als Beruf« als diejenige menschliche Gemeinschaft beschrieb, die innerhalb eines bestimmten Gebiets das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit erfolgreich für sich beansprucht.1 Entscheidend an dieser Definition ist, dass sie den Staat nicht über eine Gruppe von Menschen, sondern über ein Mittel definiert, nämlich das Gewaltmonopol. Wer dieses Monopol tatsächlich ausübt, sind konkrete Personen mit Namen, Amtstiteln und Eigeninteressen: Minister, Abgeordnete, Richter, Polizeibeamte, Finanzbeamte und Tausende Sachbearbeiter in nachgeordneten Behörden. Diese Personen sind nicht identisch mit der Gesamtheit der Bürger, so wie der Vorstand eines Unternehmens nicht identisch mit dessen Kunden ist, auch wenn das Unternehmen formal im Interesse der Kunden handeln soll. Der Staat ist also, nüchtern betrachtet, ein Apparat, der über Menschen verfügt und Entscheidungen fällt, und keine mystische Versammlung aller Bürger, die irgendwie kollektiv handelt.

Das Repräsentationsproblem

Nun ließe sich einwenden, dieser Apparat sei ja immerhin demokratisch legitimiert, weil das Volk seine Vertreter wählt und der Apparat insofern doch dem Willen aller folge. Hier beginnt das eigentliche Problem. Zwischen einer Wahl alle vier oder fünf Jahre und der täglichen Flut konkreter Entscheidungen, die ein moderner Staat trifft, liegt eine Kluft, die keine Stimmabgabe schließen kann. Wer eine Partei wählt, stimmt nicht über einzelne Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsakte ab, sondern über ein vages Bündel von Versprechen, das nach der Wahl in Koalitionsverträgen, Fraktionsdisziplin und Verwaltungspraxis aufgelöst wird. Die Public-Choice-Theorie, begründet von James Buchanan und Gordon Tullock, hat diesen Mechanismus ökonomisch präzise beschrieben, denn Politiker und Beamte handeln nicht als selbstlose Vollstrecker eines wie auch immer gearteten Gemeinwohls, sondern wie alle Marktteilnehmer als Akteure mit eigenen Interessen, Karrierezielen und Wiederwahlmotiven.2 Hinzu kommt das sogenannte Rational-Ignoranz-Problem: Da die einzelne Stimme bei Millionen Wahlberechtigten faktisch keinen Einfluss auf das Ergebnis hat, ist es für den einzelnen Bürger ökonomisch wenig sinnvoll, sich detailliert mit jedem Politikfeld zu befassen, während organisierte Interessengruppen mit konzentrierten Gewinnaussichten genau das tun und entsprechend überproportionalen Einfluss gewinnen. Wer behauptet, »wir alle« hätten eine bestimmte Steuererhöhung oder Verordnung beschlossen, unterschlägt also sowohl die strukturelle Distanz zwischen Wahlakt und Einzelentscheidung als auch die Tatsache, dass jede Mehrheitsentscheidung per Definition gegen den Willen einer Minderheit durchgesetzt wird, die ebenfalls zu den »allen« gehört, deren Namen die Parole für sich beansprucht.

Die ausgelagerte Macht: wenn der Staat seine Präferenzen verschwinden lässt

Noch deutlicher wird die Fiktion, wenn man betrachtet, wie moderne Staaten ihre inhaltlichen Präferenzen durchsetzen, ohne dafür unmittelbar geradestehen zu müssen. Vieles, was der Staat nicht direkt verbieten oder anordnen will, weil das politisch unpopulär wäre oder rechtlich angreifbar, lässt er von formal unabhängigen Organisationen erledigen, die er gleichzeitig substanziell finanziert. Ein lehrreiches Beispiel sind die deutschen Verbraucherzentralen. Allein die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verfügte 2025 über einen Etat von rund 56,09 Millionen Euro, der sich laut eigener Darstellung vor allem aus institutioneller Förderung durch das Land speist, ergänzt um Mittel von Städten und Kreisen sowie Projektgelder.3 Eine überwiegend staatlich finanzierte Organisation, die sich zugleich als neutrale, unabhängige Instanz im Dienst der Verbraucher präsentiert, ist strukturell genau das, was man eine Parallelinstitution nennen kann, denn sie ermöglicht es dem Staat, Verhalten zu steuern, ohne dass eine demokratisch gewählte Instanz dafür namentlich verantwortlich gemacht werden kann.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt der Umgang mit traditionellen Naturprodukten, die unter die europäische Novel-Food-Verordnung fallen.4 Diese Verordnung erklärt jedes Lebensmittel zum »neuartigen Lebensmittel«, das vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurde, und verlangt dafür ein kostspieliges Zulassungsverfahren, bevor es legal als Lebensmittel verkauft werden darf. Der Zistrosentee, im Mittelmeerraum seit Jahrhunderten als Hausmittel gebräuchlich, fällt genau in diese Kategorie. Die Verbraucherzentrale weist auf ihrer eigenen Webseite darauf hin, dass nur eine einzige, markenrechtlich geschützte Sorte, Cistus incanus L. Pandalis, über eine gültige Novel-Food-Zulassung verfügt, begrenzt auf drei Gramm Kraut täglich, während alle anderen Zistrosentees rechtlich in einer Grauzone verbleiben, in der sich nach eigener Aussage der Verbraucherzentrale selbst die zuständigen Landesbehörden uneinig sind.5 Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat auf dieser Grundlage Händler abgemahnt, die gesundheitsbezogene Aussagen über Zistrosentee gemacht haben, etwa ein Teehaus, das 2021 wegen Werbeaussagen zur antiviralen Wirkung verklagt wurde.6 Ähnlich uneindeutig liegt der Fall bei Jiaogulan, einer in China seit Jahrhunderten genutzten Pflanze: Während ein Gerichtsurteil von 2012 den Verkauf als Lebensmittel untersagte, stellte das Bundesinstitut für Risikobewertung 2019 fest, dass aufgrund nachgewiesener traditioneller Verwendung vor 1997 gar keine Novel-Food-Eigenschaft vorliege, ein Widerspruch, der bis heute nicht verbindlich aufgelöst ist.7 Besonders aufschlussreich ist der Fall Stevia: Der hochgereinigte, industriell hergestellte Extrakt aus den Steviablättern wurde nach über zwanzigjährigem Zulassungsstreit im November 2011 als Zusatzstoff E 960 zugelassen, während das ganze, unverarbeitete Stevia-Blatt, das in Südamerika seit Jahrhunderten zum Süßen verwendet wird, bis heute nicht als Lebensmittel zugelassen ist.8 Ausgerechnet die patentierbare, industriell aufwendig verarbeitete Form passiert das Verfahren, während die traditionelle, von jedem Privatgarten reproduzierbare Form blockiert bleibt.

Keiner dieser Fälle erfordert die Annahme einer Verschwörung, denn das Muster ergibt sich rein strukturell. Ein willkürlich gewählter Stichtag entscheidet über Erlaubnis oder Verbot, das Zulassungsverfahren ist teuer und bürokratisch aufwendig, was große, kapitalkräftige Unternehmen gegenüber dezentralen Kleinanbietern und traditionellem Erfahrungswissen strukturell bevorzugt, und eine überwiegend staatlich finanzierte Verbraucherzentrale sorgt anschließend dafür, dass Verbraucher aus Vorsicht vor Abmahnungen lieber zu den zugelassenen Alternativen greifen. Am Ende steht eine Lenkungswirkung, die kein einziges demokratisch gewähltes Parlament beschlossen hat und für die folglich auch niemand Wählbares zur Rechenschaft gezogen werden kann. Genau das ist die Parallelgesellschaft, von der eingangs die Rede war: Macht, die dorthin ausgelagert wird, wo Verantwortung sich nicht mehr zuordnen lässt.

Was an der Parole berechtigt ist

Damit die Kritik nicht in eine billige Karikatur abgleitet, verdient die Gegenposition eine faire Darstellung. Tatsächlich unterscheidet sich eine Republik fundamental von einer Monarchie oder Aristokratie, in der Herrschaft erblich oder gottgegeben ist. Jeder Bürger darf grundsätzlich wählen, kandidieren, sich organisieren und öffentlich Kritik üben, und diese formale Offenheit des politischen Zugangs ist historisch keine Selbstverständlichkeit, sondern eine echte zivilisatorische Errungenschaft. Rousseaus Idee einer volonté générale, eines allgemeinen Willens, der sich von der bloßen Summe von Einzelinteressen unterscheidet, versucht genau diesen Gedanken philosophisch zu fassen, nämlich dass eine demokratisch verfasste Gemeinschaft sich tatsächlich in gewissem Sinne selbst regiert. Wer diese Errungenschaft ignoriert und Demokratie pauschal mit Tyrannei gleichsetzt, macht es sich ebenso leicht wie derjenige, der jede Kritik mit dem Hinweis abwürgt, der Staat seien doch »wir alle«.

Warum die Gleichsetzung trotzdem scheitert

Doch genau an dieser Stelle zeigt sich auch die Grenze des Arguments, und zwar bei Rousseau selbst. Sein berühmtestes und zugleich problematischstes Theorem besagt, dass derjenige, der sich dem allgemeinen Willen widersetzt, von der gesamten Gemeinschaft gezwungen werden dürfe, frei zu sein. Damit liefert ausgerechnet der Denker, der die demokratische Selbstherrschaft am konsequentesten durchdacht hat, die theoretische Vorlage dafür, individuellen Widerstand gegen Mehrheitsentscheidungen als Verrat am eigenen, angeblich wahren Willen umzudeuten. Formale Souveränität des Volkes und tatsächliche Kontrolle über konkrete Entscheidungen fallen also gerade in dem Moment auseinander, in dem die Mehrheit beginnt, ihren Willen als den Willen aller auszugeben. Die Public-Choice-Theorie liefert dafür den empirischen Unterbau, denn weil sich der Nutzen aus staatlichem Handeln meist auf kleine, gut organisierte Gruppen konzentriert, während die Kosten breit auf alle übrigen verteilt werden, setzen sich systematisch jene durch, die am wenigsten für »alle« sprechen, obwohl formal in ihrem Namen entschieden wird.

Schluss: Die Parole als moralisches Reinigungsmittel

Genau darin liegt die eigentliche Gefahr des Satzes »Der Staat sind wir alle«. Er ist nicht nur eine ungenaue Beschreibung, sondern ein moralisches Reinigungsmittel. Wäre der Staat tatsächlich mit der Gesamtheit der Bürger identisch, könnte ihm gegenüber niemand jemals im eigentlichen Sinne Unrecht geschehen, denn Steuern wären dann bloß Geld, das die Gesellschaft sich selbst überweist, Regulierung bloße Selbstdisziplin und jeder staatliche Übergriff letztlich nur kollektive Selbstschädigung, für die niemand individuell zur Verantwortung gezogen werden kann. Genau diese Verwischung individueller Verantwortung hat Frédéric Bastiat 1850 im Blick, wenn er den Staat als jene große Fiktion beschreibt, mittels derer jeder versucht, auf Kosten aller anderen zu leben.9 Auch Friedrich August von Hayek warnte davor, wie sehr kollektivistische Sprache, das stets verfügbare »wir«, individuelle Entscheidungen und individuelle Verantwortung unsichtbar macht, indem sie so tut, als gäbe es einen einheitlichen Volkswillen dort, wo in Wahrheit konkurrierende Pläne, Interessen und Werte aufeinandertreffen.10

Freiheit beginnt deshalb nicht mit der Behauptung, der Staat sei ohnehin nur man selbst, sondern mit der nüchternen Weigerung, diese bequeme Fiktion zu akzeptieren. Sie beginnt damit, die konkreten Menschen, die das Gewaltmonopol tatsächlich ausüben, namentlich und institutionell zur Rechenschaft zu ziehen, anstatt sie hinter einem grammatischen Pluralwort verschwinden zu lassen, das niemand mehr persönlich verantworten muss. Wer den Satz »Der Staat sind wir alle« kritiklos übernimmt, verzichtet auf genau diese Unterscheidung und damit auf die Grundlage jeder ernsthaften Kritik an staatlicher Macht.

Anmerkungen

  1. Max Weber: Politik als Beruf. Vortrag, München 1919.
  2. James M. Buchanan / Gordon Tullock: The Calculus of Consent. Ann Arbor 1962.
  3. Verbraucherzentrale NRW: Finanzierung der Verbraucherzentrale NRW. https://www.verbraucherzentrale.nrw/ueberuns-nrw/finanzierung-nrw (Stand 2025).
  4. Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel.
  5. Verbraucherzentrale.de: Zistrose. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/zistrose-48529
  6. Lebensmittelklarheit.de (vzbv): Teehaus muss übertriebene Werbung für Zistrose einstellen. https://www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/teehaus-muss-uebertriebene-werbung-fuer-zistrose-einstellen
  7. Bundesinstitut für Risikobewertung (2019), zitiert nach: Jiaogulan Verbot? Rechtslage Deutschland, EU Novel Food Status. https://www.bioherby.com/jiaogulan/rechtliches/verbot/
  8. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1131/2011 der Kommission vom 11. November 2011; vgl. transgen.de: Steviol-Glykoside E960. https://www.transgen.de/datenbank/zusatzstoffe/2210.steviolglycoside-e960.html
  9. Frédéric Bastiat: La Loi. Paris 1850.
  10. Friedrich August von Hayek: Der Weg zur Knechtschaft. London 1944.

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